AGB

- AM|CO -

Allgemeine Vermietbedingungen der
AM|CO Rentals GmbH (AGB)

 

1: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel

1.1 Im Mietvertrag sind die bei Übergabe des Fahrzeugs bekannten Schäden erfasst. Der Mieter wird das Fahrzeug vor Fahrtantritt sorgfältig auf weitere Schäden überprüfen und diese unverzüglich an AM|CO Rentals GmbH melden. Ein entsprechendes Übergabeprotokoll ist beidseitig mit Datum zu signieren, welches digital per E-Mail dem Mieter zugesendet wird.

1.2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Die Fahrzeuge sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.

1.3. Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstatt bis zu einer voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von 100 EUR netto beauftragen.

1.4. Dem Mieter wird das Fahrzeug vollgeladen übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einer vollständig geladenen Batterie zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig geladen zurückgegeben, wird AM|CO Rentals GmbH dem Mieter für die Ladung des Fahrzeugs die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife in Rechnung stellen. Die jeweils gültigen Tarife sind in den Abhol-Stationen erhältlich.

1.5. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter die Kosten bis zu einer Höhe von 8% der jeweiligen Monatsmiete (netto) zu tragen, die für die Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Scheibenreiniger sowie Scheibenfrostschutzmittel) anfallen, falls während der Mietzeit ein Nachfüllen dieser Flüssigkeiten notwendig wird.

2: Reservierungen, Umbuchungen

2.1. Inlands- und Auslandsreservierungen sind für die jeweilige Fahrzeugklasse verbindlich. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr.

2.2. Bis zu 48 Stunden vor der, in der aktuellen Reservierung ausgewiesenen Abholzeit, ist eine Änderung der Buchung gemäß der aktuellen Mietinformationen kostenfrei, zzgl. einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglich gewählten Tarif und dem geänderten Tarif, möglich. Zudem kann der Anmiet- und/oder Rückgabeort nicht auf Orte außerhalb des bei Reservierung angegebenen Anmiet- und/oder Rückgabelandes umgebucht werden. Der Kunde kann eine Buchung, bis zu 48 Stunden vor der in der aktuellen Reservierung ausgewiesene Abholzeit, kostenfrei stornieren. Im Falle einer Stornierung kürzer als 48 Stunden vor Vertragsbeginn werden nur 30% des Mietpreises zurückerstattet. Stornierungen können online oder schriftlich erfolgen und sind zu richten an:

AM|CO Rentals GmbH, Rebenstraße 48, 66129 Saarbrücken

Im Falle der Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs/Nichtabholung zum vereinbarten Zeitpunkt innerhalb einer Stunde nach Ablauf der vereinbarten Uhrzeit, wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten.

3: Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, Berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland

3.1. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs einen Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung und eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, die mindestens 2 Jahren im Besitz sein muss, vorlegen.

Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, wird AM|CO Rentals GmbH vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Darüber hinaus gelten Alters- und Führerscheinbeschränkungen, wie folgt:

        Fahrzeugklasse 1 ab 21 Jahren

        Fahrzeugklasse 2 ab 23 Jahren

3.2. Führerscheine aus Nicht-EU Staaten werden nicht akzeptiert.

3.3. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag angegebenen Fahrer geführt werden. Sofern das Fahrzeug von anderen als den vorgenannten Personen gefahren wird, fällt für jeden weiteren Fahrer die im Mietvertrag angegebene Gebühr an. Bei Fahrzeugabholung ist die Vorlage des original Führerscheines etwaiger zusätzlicher Fahrer zwingend notwendig.

3.4. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.

3.5. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:

• zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten,

• für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,

• auf Rennstrecken,

• zur gewerblichen Personenbeförderung,

• zur Weitervermietung,

• zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,

• zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

3.6. Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.

3.7. Eine Auslandsnutzung von Mietfahrzeugen ist nur folgende Länder erlaubt:

Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Belgien sowie Niederlande.

Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die Vorgaben zur Auslandsnutzung ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. AM|CO Rentals GmbH kann neben der Zahlung der Vertragsstrafe auch weitergehenden Schadensersatz verlangen. In einem solchen Fall wird der Anspruch auf Vertragsstrafe mit einem Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz aus derselben Pflichtverletzung verrechnet.

3.8. Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern 1., 2., 3., 5. oder 7. berechtigen AM|CO Rentals GmbH zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der AM|CO Rentals GmbH auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern 1., 2., 3., 5. oder 7. entsteht, bleibt unberührt.

4: Mietpreis

4.1. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus einem Basismietpreis, Sonderleistungen sowie etwaigen Standortzuschlägen. Als Sonderleistungen verstehen sich insbesondere Einweggebühren, Kosten für Batteriebeladung, Servicegebühren, Mautgebühren, Zubehör/Extras wie z.B. Kindersitz, Schneeketten, Navigationsgerät, Zustellungs- und Abholungskosten, etc.

 

4.2. Wird das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet wurde, so ist der Mieter AM|CO Rentals GmbH zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. Bezahlung einer Einweggebühr verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

4.3. Für Zustellungen und Abholungen werden die dafür vereinbarten Zustellungs- bzw. Abholungsgebühren zuzüglich der Kosten für Batteriebeladung gemäß der bei Anmietung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Die gültige Preisliste liegt in der Station aus.

4.4. Im Mietvertrag ist eine bestimmte Station als Ort der Fahrzeugrückgabe bei Mietende vereinbart. Als Einwegmiete wird nachfolgend ein Mietvertrag bezeichnet, in dem als Ort der Rückgabe eine Station vereinbart ist, die von der Station abweicht, an der das Fahrzeug an den Mieter übergeben wurde. Wird das Fahrzeug an einer anderen Station als der im Mietvertrag als Rückgabeort vereinbarten Station abgegeben, hat der Mieter die Gebühr für die Rückgabe an einem anderen Standort zu entrichten.

4.5. Wird während der Laufzeit eines Mietvertrages die Miete einvernehmlich verlängert oder gekürzt oder die Rückgabestation einvernehmlich geändert, ist AM|CO Rentals GmbH berechtigt, für den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand eine Vertragsanpassungsgebühr zu verlangen. Eine etwaige Anpassung des Mietpreises und/oder der Anfall anderer Gebühren bleiben davon unberührt.

5: Fälligkeit, elektronische Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen (Kaution), Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Personen-Unfall-Schutz

5.1. Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte, wie z.B. Haftungsfreistellungen, Zustellungskosten, Flughafengebühren, etc.) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum in voller Höhe zu leisten; Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger -rückgabe erfolgen nicht. Der Mietpreis ist zu Beginn der Mietzeit bei Abholung fällig, bei online Buchungen bereits bei Abschluss der Buchung. Die Zahlung kann mit einer gültigen Kreditkarte oder per Paypal (paypal@amco-erentals.de) vorgenommen werden.

5.2. Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen des Vermieters grundsätzlich in elektronischer Form an die angegebene E-Mail-Adresse des Rechnungsempfängers versandt werden.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden. Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung ist zugegangen, sobald sie im Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist.

Sofern eine Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter den Vermieter hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. AM|CO Rentals GmbH übersendet in diesem Fall eine Kopie der Rechnung erneut und bezeichnet diese als Kopie. Sofern die Störung in der Möglichkeit der Übersendung nicht zeitnah beseitigt wird, ist AM|CO Rentals GmbH berechtigt, bis zur Behebung der Störung Rechnungen in Papierform zu versenden. Die Kosten für die Übersendung von Papierrechnungen trägt der Mieter.

5.3. Der Mieter ist verpflichtet bei Beginn der Mietzeit als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution zu leisten. Die Höhe der Kaution ist von der Fahrzeugklasse abhängig.

5.4. AM|CO Rentals GmbH ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von ihrem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. AM|CO Rentals GmbH kann den Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen.

5.5. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung (Kaution) dem Zahlungsmittel, insbesondere der Kreditkarte, Debitkarte oder Maestro-Karte, des Mieters belastet.

 

5.6. AM|CO Rentals GmbH kann statt der Belastung der Kreditkarte des Kunden einen Betrag in Höhe der Kaution im Rahmen einer sogenannten Händleranfrage zu ihren Gunsten aus dem Kreditrahmen, der dem Kunden von seinem Kreditkarteninstitut für seine Kreditkarte eingeräumt worden ist, sperren lassen.

 

6: Versicherung

6.1. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Vollkaskoversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio. EUR und ist auf die unter C 7. genannten Länder beschränkt.

6.2. Der Mieter bzw. Fahrer ist bei jeglichen Schäden nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von AM|CO Rentals GmbH Ansprüche von Dritten ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen.

6.3. Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Er hat hierbei Weisungen von AM|CO Rentals GmbH, soweit zumutbar, zu befolgen und bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

6.4. AM|CO Rentals GmbH ist bevollmächtigt, gegen den Mieter bzw. Fahrer geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.

 

Werden gegen den Mieter oder Fahrer Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht, ist der Mieter bzw. Fahrer verpflichtet, dies unverzüglich nach Erhebung des Anspruchs anzuzeigen.

Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen wird AM|CO Rentals GmbH die Führung des Rechtsstreits überlassen. AM|CO Rentals GmbH ist berechtigt im Namen des Mieters bzw. Fahrers einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem durch Mieter bzw. Fahrer Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

7: Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflicht, Obliegenheiten

7.1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter oder der Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

7.2. Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, AM|CO Rentals GmbH unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für den Fall der Entwendung des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen. Der Mieter soll zu diesem Zweck den bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen, insbesondere Unfallort, – zeit, – schilderung, vollständiger Name und Anschrift des Fahrers zum Unfallereignis. Zudem kann der Vordruck jederzeit bei AM|CO Rentals GmbH telefonisch angefordert werden.

7.3. Der Mieter oder Fahrer haben alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen von AM|CO Rentals GmbH zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, bevor die erforderlichen und insbesondere für AM|CO Rentals GmbH zur Beurteilung des Schadensgeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten bzw. ohne es AM|CO Rentals GmbH zu ermöglichen, diese zu treffen.

 

8: Haftung von AM|CO Rentals GmbH

8.1. AM|CO Rentals GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von AM|CO Rentals GmbH, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet AM|CO Rentals GmbH nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.2. AM|CO Rentals GmbH übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von AM|CO Rentals GmbH, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

 

 

9: Haftung des Mieters

9.1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften der Mieter und/oder Fahrer dann nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.

9.2. Der Mieter ist durch eine vertragliche Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung abgesichert. In diesem Fall haften der Mieter sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsbefreiung einbezogenen Fahrer je einzelnem Schadenereignis bis zu einem Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung, welche durch Aufpreis gemindert werden kann, von Euro 1.500 für Fahrzeugklasse 1 sowie Euro 2.500 für Fahrzeugklasse 2; ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung oder ein gebuchtes Schutzpaket besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist AM|CO Rentals GmbH berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsbefreiung oder aus einem gebuchten Schutzpaket besteht des Weiteren nicht, wenn eine vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere nach lit. G dieser Allgemeinen Vermietbedingungen, vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllenden Obliegenheit ist AM|CO Rentals GmbH berechtigt, ihre Leistung zur Haftungsfreistellung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter bzw. der Fahrer. Abweichend von den Bestimmungen der beiden vorangegangenen Sätze ist AM|CO Rentals GmbH zur Haftungsfreistellung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungspflicht von AM|CO Rentals GmbH ursächlich ist; dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.

Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum.

9.3. Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt AM|CO Rentals GmbH von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von AM|CO Rentals GmbH erheben.

9.4. Bei Verlust oder Beschädigung des Ladekabels für Elektrofahrzeuge wird für die Ersatzbeschaffung des Kabels eine Gebühr von Euro 399,00 fällig.

9.5. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden z.B. durchrutschende Ladung, Verwindungsschäden, Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeuges.

9.6. Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt AM|CO Rentals GmbH von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei.

9.7. Diese Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer, wobei die vertraglich Haftungsfreistellung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietsache gilt.

9.8. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) gelten ergänzend zu den Regelungen in diesen AGB.

9.9. Mehrere Mieter haften für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

 

10: Rückgabe des Fahrzeugs, Daten in Navigations- und Kommunikationssystemen, Fahrzeugtausch

10.1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

10.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit AM|CO Rentals GmbH in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Es dürfen weder technische noch optische Veränderungen, wie Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien, vorgenommen werden. Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, die eine Sonderreinigung des Fahrzeugs erfordert, oder wenn das Fahrzeug mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, leistet der Mieter AM|CO Rentals GmbH Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet; AM|CO Rentals GmbH ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Gibt der Mieter sein Fahrzeug vor Ende der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit zurück, ohne den Vermieter von der vorzeitigen Rückgabe zuvor in Kenntnis zu setzen, prüft der die Möglichkeit der Erstattung nicht genutzter Miettage.

10.3. Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können die während der Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Fahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Fahrzeug können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Fahrzeug gespeichert werden. Sofern der Mieter/Fahrer wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, hat er vor Rückgabe des Fahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die Werkseinstellung erfolgen. Eine Anleitung dazu kann der Bedienungsanleitung entnommen werden, die sich im Handschuhfach befindet. AM|CO Rentals GmbH ist zu einer Löschung der vorgenannten Daten nicht verpflichtet.

10.4. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.

10.5. Gibt der Mieter das Fahrzeug oder den Fahrzeugschlüssel – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an AM|CO Rentals GmbH zurück, ist AM|CO Rentals GmbH berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

10.6. Der Mieter ist verpflichtet auch während der Mietzeit das Fahrzeug auf Weisung an AM|CO Rentals GmbH zurückzugeben, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht. Triftige Gründe sind insbesondere die Durchführung von Inspektions-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten, Herstellerrückruf, Erreichen eines bestimmten Kilometerstandes oder einer bestimmten Haltedauer. In diesem Fall erhält der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs für die restliche Mietdauer ein Ersatzfahrzeug entsprechend seiner gebuchten Fahrzeugklasse.

Gibt der Mieter das Fahrzeug entgegen vorstehender Weisung nicht oder nicht rechtzeitig an AM|CO Rentals GmbH zurück, ist AM|CO Rentals GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis nach vorheriger fruchtloser Abmahnung fristlos zu kündigen und von dem Mieter Schadensersatz zu verlangen.

11: Kündigung

11.1. Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. AM|CO Rentals GmbH kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen.

 

Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

                  gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,

                  mangelnde Pflege des Fahrzeuges,

                  unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch,

                  Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr,

                  die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages; z.B. wegen zu hoher Schadensquote.

11.2. Sofern zwischen AM|CO Rentals GmbH und Mieter mehrere Mietverträge bestehen und AM|CO Rentals GmbH zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann sie auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls ihr die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist.

Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter:

                  ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigt,

                  AM|CO Rentals GmbH einen am Mietfahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht,

                  AM|CO Rentals GmbH vorsätzlich einen Schaden zufügt,

                  ein Mietfahrzeug bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt.

11.3. Kündigt AM|CO Rentals GmbH einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich herauszugeben.

12: Einzugsermächtigung des Mieters, Aufrechnungsverbot

12.1. Der Mieter ermächtigt AM|CO Rentals GmbH sowie deren Inkassobevollmächtigte unwiderruflich alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten bzw. von dem vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Zahlungsmittel abzubuchen.

12.2. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von AM|CO Rentals GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers möglich.

13: Widerspruchsrecht Direktwerbung

Der Mieter/Fahrer kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: info@amco-rentals.de

 

14: Schriftform, Streitbeilegung, Gerichtsstand

14.1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

14.2. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. AM|CO Rentals GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

14.3. Gerichtsstand ist, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Saarbrücken.

Unser Unternehmensnetzwerk

Previous
Next